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Beiträge zum Strafrecht

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Strafrechtliche Zurechnung folgt nicht den Gesetzen der Natur, sondern verbindet ein deliktisches Geschehen mit einer Person nach gesellschaftlichen Regeln. Der Vorsatz ist deshalb kein psychisches Faktum, sondern ein eigenständiger normativer Zusammenhang, und ein Verbotsirrtum nur dann vermeidbar, wenn er Ausdruck mangelnder Rechts­treue des Irrenden ist. Auf einen auch nur "leisen" Unrechtszweifel kommt es also nicht an.Auch in der Beteiligungslehre ist die Verbindung von Person und Delikt nicht gegenständlich-faktisch zu verstehen, sondern normativ als Zuständigkeit des Beteiligten für ein Geschehen, das er durch ein deliktisch befangenes Verhalten ermöglicht oder gefördert hat. Bei der Nötigung steht schließlich nicht die Freiheit als der Person natürlich gegebener Besitz im Zentrum der Interpretation von Gewalt und Drohung, sondern die Aufgabe der Freiheit in einer Gesellschaft der gegenwärtigen Gestalt. Die Nötigung schützt das allgemeine Interesse an der Bewahrung der...
Request Code : ZLIBIO2640763
Categories:
Year:
2014
Publisher:
Books on Demand
Language:
German
ISBN 10:
3738667849
ISBN 13:
9783735769800
ISBN:
9783738667844,9783735769800,3735769802,3738667849

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